Für Jugendliche mit Interesse am Schießsport
Geschossen werden kann:
10m Luftgewehr
10m Luftpistole
10m Luftgewehr auf eine „Laufende Keilerscheibe“
Wer Lust und Interesse am Schießen hat, der melde sich doch einfach bei
E-Mail: dieter.sander@sg-wilhelmtell.de
oder kommt direkt zum Schießtraining!
Restaurant „Ohne Worte“, Kirchröder Str. 82, 30625 Hannover
Wir schießen Mittwochs von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Was sagt das Gesetz?
Ab wann darf man mit Luftgewehren schießen?
Mit 12 bis 13 Jahren:
Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: |
- schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
- Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
- Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson
Wichtig: die Einverständnis-Erklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegen zunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
Mit 14 Jahren:
Schießen mit Luft-, Federdruck- und CO2-Waffen unter Aufsicht. |
Ab 14 – 15 Jahren:
Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
- Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
- Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson
Ab 16 Jahren:
Schießen mit „sonstigen Schusswaffen“ unter Aufsicht.